Dänemark hat zum 18.08.2025 die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 durch die Verordnung BEK Nr. 986 vom 20.06.2025 in nationales Recht umgesetzt. Eine bedeutende Veränderung ist hierbei die Erweiterung der Registrierungspflicht.
Was bedeutet dies in der Praxis?
- Seit dem 18.08.2025 müssen sich auch Firmen, die keinen Sitz in Dänemark haben und Batterien an Endverbraucher in Dänemark verkaufen, bei der Behörde DPA registrieren.
- Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist oder außerhalb der EU. In solchen Fällen ist die Bestellung eines Bevollmächtigten in Dänemark zwingend erforderlich.
- Alle bereits registrierten dänischen Batteriehersteller müssen die Registrierung über ein neues Online-Portal der Behörde DPA beantragen.
Aktuell befinden sich die Details zu den Registrierungsanträgen sowie zum Ablauf der Mengenmeldungen noch in Klärung.
Fragen zur Registrierungspflicht in Dänemark? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.