Wie die Europäische Kommission berichtet, begrüßt diese die am 18.06.2025 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) der EU (trade-e-bility berichtete: ENVI für CBAM Vereinfachung). Der wichtigste Aspekt des Vorschlags ist eine neue Freigrenze von 50 Tonnen für CBAM-Waren: Unternehmen, die einen einzigen massenbasierten Schwellenwert von 50 Tonnen eingeführter Waren pro Einführer und Jahr nicht überschreiten, sind von den CBAM-Verpflichtungen befreit. Die vorgeschlagene Maßnahme wird daher hauptsächlich für KMU und Einzelpersonen gelten, die kleine oder vernachlässigbare Mengen von Waren einführen, welche unter die CBAM-Verordnung fallen. Zuvor nahmen die Abgeordneten des EU-Parlaments den Text am 22.05.2025 mit 564 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen an, wie das EU Parlament berichtet. Nächste Schritte: Das Paket muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden, bevor es in Kraft treten kann. Es tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die entscheidende Frage ist, wie sich die Unternehmen in der Übergangszeit verhalten sollten, da gültiges Recht Anforderungen mit sich bringt, aber Änderungen absehbar sind.
Fragen zum CBAM? Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht gerne unter 040/750687-300 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.