In den vergangenen Monaten haben Berichte über ein angebliches EU-weites Verbot von Einweg-Plastik-Blumentöpfen für Unsicherheit gesorgt, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen aus Gartenbau, Handel und Produktion. Auslöser ist die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), die Teil der europäischen Strategie zur Reduzierung von Verpackungsabfällen, Mikroplastik und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft ist. Ab August 2026 sollen die Regelungen schrittweise zur Anwendung kommen.
Kein Verbot von Plastik-Blumentöpfen
Für bestimmte Einweg-Plastikprodukte im Non-Food-Bereich, zu denen auch Blumentöpfe zählen können, werden mögliche Marktverbote ab etwa 2030 diskutiert. Bis dahin sollen Alternativen wie biologisch abbaubare Materialien, recycelte Kunststoffe oder Mehrweg-Systeme etabliert werden. Ein Irrglaube, der durch irreführende Berichte verstärkt wurde, besteht jedoch darin, dass die EU ein generelles Verbot von Kunststoff-Blumentöpfen plane. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) stellt daher ausdrücklich klar, dass kein pauschales Verbot von Plastik-Blumentöpfen vorgesehen ist, sondern lediglich die rechtliche Einordnung von Blumentöpfen im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung diskutiert wurde.
Basierend auf der PPWR beabsichtigt die EU-Kommission, dünnwandige Einweg-Blumentöpfe grundsätzlich als Verpackung einzustufen. Eine Ausnahme sollen Töpfe bilden, die im Produktionszyklus der Gärtnereien verbleiben, etwa in der professionellen Gewächshausproduktion. Zudem werden die daraus resultierenden Obliegenheiten wie Anmeldepflichten, die Beteiligung an Rücknahme- und Entsorgungssystemen sowie zusätzliche Kosten diskutiert. Diese Auslegung wird allerdings vom ZVG als Überschreitung des bestehenden Rechtsrahmens kritisiert.
KMU werden mit hohen Kosten konfrontiert
Dünnwandige Einweg-Blumentöpfe werden oft entsorgt und kaum recycelt, was zur Diskussion um nachhaltigere Alternativen führt. Während Ausnahmen für professionelle Bereiche wie etwa die Gewächshausproduktion möglich sind, testen Gartencenter bereits Papier-, Holzfaser- und Mehrwegsysteme. Diese Alternativen sind jedoch oft teuer und belasten vor allem kleinere Betriebe.
Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet die PPWR zwar kein abruptes Verbot von Plastik-Blumentöpfen, wohl aber müssen sich KMU darauf einstellen, dass Einweg-Blumentöpfe und andere Verpackungen in kommenden Jahren weiterhin stärker reguliert werden und Kostenpflichten zunehmen. Während alternative Materialien sowie Mehrweg-Konzepte künftig eine größere Rolle spielen werden, bestehen außerdem Übergangsfristen bis etwa 2030.
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