Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

Neue Maßnahmen zur Verpackungsverordnung in Frankreich

Heute berichten wir über die neuesten Entwicklungen in Frankreich, da die entsprechenden Dekrete der französischen Regierung in den ersten Januarwochen offiziell in Kraft getreten sind. Sie finden im Folgenden einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die mit dem Ziel umgesetzt wurden, den ständig wachsenden Abfallmengen entgegenzutreten und den Weg zu einer Kreislaufwirtschaft (AGEC) zu ebnen.

Heute berichten wir über die neuesten Entwicklungen in Frankreich, da die entsprechenden Dekrete der französischen Regierung in den ersten Januarwochen offiziell in Kraft getreten sind. Sie finden im Folgenden einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die mit dem Ziel umgesetzt wurden, den ständig wachsenden Abfallmengen entgegenzutreten und den Weg zu einer Kreislaufwirtschaft (AGEC) zu ebnen:
 

Strafe für den Grünen Punkt ab dem 1. April 2021

Symbole und Markierungen, die zu Verwirrung über die Anweisungen zur Abfallsortierung führen können, werden mit einer Strafe belegt. Der Grüne Punkt ist von dieser Maßnahme betroffen. Ab dem 1. April 2021 wird der Grüne Punkt mit einer 100-prozentigen Strafe belegt, einem sogenannten Malus. Allerdings sind alle Verpackungen, die vor dem 1. Januar 2022 mit dem Grünen Punkt produziert und sowohl in Frankreich als auch in EU-Ländern vertrieben werden, in denen der Grüne Punkt verpflichtend ist (z.B. Spanien und Zypern), bis zum 31. Dezember 2022 von der Strafe befreit. Für Verpackungen oder verpackte Produkte, die vor dem 1. April 2021 in Frankreich hergestellt oder nach Frankreich importiert wurden, gilt ab diesem Datum eine 18-monatige Übergangsfrist.
 

Durchgestrichene Mülltonne kann Triman noch bis zum 1. Januar 2022 ersetzen

Ab dem 1. Januar 2022 darf das Triman-Logo nicht mehr durch die durchgestrichene Mülltonne ersetzt werden. Das Triman-Logo muss ab dem 01. Januar 2022 auf allen Arten von Verpackungen abgebildet werden, nicht mehr nur auf denen, für die ein spezialisiertes Rücknahmesystem zuständig ist.


Maßnahmen in Bezug auf die Info-tri

Bis zum 1. April 2021 wird Citeo einen Leitfaden für die Info-tri (Sortierinformation) entwickelt haben, der von der französischen Regierung genehmigt wird. Die neuen harmonisierten Richtlinien werden ab dem 1. Januar 2022 für alle Verpackungen verbindlich sein.


Maßnahmen in Bezug auf Kunststoffe

Die französische Regierung hat beschlossen, alle Einwegverpackungen bis 2040 zu verbieten. Dieses Ziel wird schrittweise erreicht werden. Im Moment betrifft das Verbot nur bestimmte Arten von Kunststoffen, die für den einmaligen Gebrauch hergestellt werden. Die Liste finden Sie im Folgenden:

  • Strohhalme, ausgenommen solche für den medizinischen Gebrauch
  • Plastik-Konfetti
  • Steakspaten
  • Einweg-Glasabdeckungen
  • Teller, ausgenommen Küchenteller für den Tisch, einschließlich solcher mit Plastikfolie
  • Besteck
  • Rührstäbchen für Getränke
  • Behälter oder Gefäße aus expandiertem Polystyrol (EPS), die für den Verzehr an Ort und Stelle oder unterwegs bestimmt sind
  • EPS-Flaschen für Getränke
  • Stützstangen für Luftballons und deren Mechanismen

Darüber hinaus werden oxo-abbaubare Kunststoffe verboten. Diese Kunststoffe gelten als umweltschädlich, da die Mikropartikel in der Umwelt verbleiben und über das Flusswasser in die Ozeane gelangen. Das Inverkehrbringen von Produkten aus oxo-abbaubaren Kunststoffen ist nun verboten.

Wir halten Sie selbstverständlich über alle kommenden Entwicklungen auf dem Laufenden, die weitere Auswirkungen auf Ihre Pflichten als Hersteller von Verpackungen in Frankreich haben könnten.

Sollten Sie eine Registrierung in Frankreich als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×