Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Verpackungsregister veröffentlicht Fallberichte zu eigenen Ermittlungen

Neben den laufenden Informationen der ZSVR an die Landesvollzugsbehörden bei Anhaltspunkten für ordnungswidriges Verhalten tritt nun ein weiteres Instrument: Die ZSVR veröffentlicht ab sofort Fallberichte. Mit diesen werden die Sachverhalte zu Verstößen gegen das Verpackungsgesetz transparent dargelegt. Das take-e-way-Team hilft Ihnen, sofern Sie befürchten, nicht oder nicht korrekt mit Ihren Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister angemeldet zu sein.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betreibt seit 15 Monaten das Verpackungsregister LUCID als Behörde. Die ZSVR analysiert die von den Herstellern übermittelten Informationen und stellt durch ihre Prüfungen Auffälligkeiten fest. Das entspricht ihrem gesetzlichen Auftrag. Neben den laufenden Informationen der ZSVR an die Landesvollzugsbehörden bei Anhaltspunkten für ordnungswidriges Verhalten tritt nun ein weiteres Instrument: Die ZSVR veröffentlicht ab sofort Fallberichte. Mit diesen werden die Sachverhalte zu Verstößen gegen das Verpackungsgesetz transparent dargelegt. Die mit den Berichten veröffentlichten Fälle liegen den Landesvollzugsbehörden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Webseite der ZSVR bereits vor. Dieses Instrument soll den Herstellern helfen, eigenes rechtswidriges Verhalten schneller zu identifizieren und abzustellen.

Nach § 26 VerpackG muss die ZSVR Informationen über konkrete Anhaltspunkte für Ordnungswidrigkeiten zusammen mit den Beweismaterialien an die Landesvollzugsbehörden übergeben. Diese sind dann im nächsten Schritt für das Bußgeldverfahren zuständig. Wer die Pflichten nicht einhält, muss mit entsprechenden Folgen rechnen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/neuigkeiten-presse/aktuelles/detail-ansicht-newseintraege/news/zentrale-stelle-verpackungsregister-zsvr-veroeffentlicht-fallberichte-zu-eigenen-ermittlungen/

Das take-e-way-Team hilft Ihnen unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de, sofern Sie befürchten, nicht oder nicht korrekt mit Ihren Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister angemeldet zu sein.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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Leiter Marketing & Kommunikation

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