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Neues Batteriegesetz ab 1.1.2021: Die wichtigen Neuerungen auf einen Blick

Am 9.11.2020 ist das neue Batteriegesetz oder auch „Batteriegesetz 2“ (kurz BattG2) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 1.1.2021 in Kraft. Die Neuauflage der deutschen Umsetzung der europäischen Batterierichtlinie 2006/66/EG enthält wichtige Änderungen, die jeder Händler von Elektrogeräten / Elektronikgeräten / elektrischen Produkten mit Batterien und/oder Akkumulatoren kennen sollte. Dabei sind für Hersteller aus dem Ausland ergänzend zu denen für Hersteller mit Sitz in Deutschland zusätzliche Neuerungen relevant. Hier finden Sie die wichtigsten Batteriegesetz-Änderungen 2021 im Kurzüberblick.

Am 9.11.2020 ist das neue Batteriegesetz oder auch „Batteriegesetz 2“ (kurz BattG2) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 1.1.2021 in Kraft. Die Neuauflage der deutschen Umsetzung der europäischen Batterierichtlinie 2006/66/EG enthält wichtige Änderungen, die jeder Händler von Elektrogeräten / Elektronikgeräten / elektrischen Produkten mit Batterien und/oder Akkumulatoren kennen sollte. Dabei sind für Hersteller aus dem Ausland ergänzend zu denen für Hersteller mit Sitz in Deutschland zusätzliche Neuerungen relevant.

Die wichtigsten Batteriegesetz-Änderungen 2021 im Kurzüberblick finden Sie hier:

https://www.take-e-way.de/leistungen/batteriegesetz/

Da unsere Kurzübersicht allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, bitten wir Sie, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an die take-e-way-Berater zu wenden, welche Sie telefonisch unter 040/750687-0 oder per Mail an beratung@take-e-way.de gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung kontaktieren können.

Zudem möchten wir Ihnen unser ebenfalls kostenfreies Webinar zum Batteriegesetz allgemein und zum neuen BattG2 speziell ans Herz legen.

Hier können Sie sich für das Webinar anmelden:

https://register.gotowebinar.com/rt/3661592934104805648

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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Tel.: 040/750687-0

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