Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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ElektroG Vollzug durch das Umweltbundesamt

Herr Dr. Brattig vom Umweltbundesamt erklärte sich bereit seine persönliche E-Mail-Adresse für die Aufnahme von Anzeigen zur Verfügung zu stellen.

Die Klage, dass Wettbewerber, die nicht nach dem ElektroG registriert sind, einigen von unseren Mitgliedern das Überleben auf dem Markt sehr erschweren, wird uns immer wieder vorgetragen.

Unserem Hinweis, dass – neben eigenem wettbewerblichen Vorgehen nach dem UWG (weitere Infos unter diesem Link) – für die Verfolgung von solchen Verstößen auch das Umweltbundesamt zuständig sei, wird oft entgegnet, dass unseren Mitgliedern dort ein konkreter Ansprechpartner fehle.

Während eines Gespräches mit dem zuständigen Sachgebietsleiter im Umweltbundesamt, Herrn Dr. Brattig, erklärte dieser sich bereit, Ihnen auch seine persönliche E-Mail-Adresse für die Aufnahme von Anzeigen zur Verfügung zu stellen: boris.brattig[at]uba.de.

Herr Dr. Brattig wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Umweltbundesamt beim Vorliegen eines Anfangsverdachts der Nichtregistrierung nach dem ElektroG gegen in Deutschland niedergelassene Hersteller Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet. Ferner würden Anzeigen wegen der Nichtbenennung eines Bevollmächtigten durch EU-ausländische Hersteller an die jeweils zuständigen Sanktionsstellen dieser Mitgliedstaaten zur Verfolgung weitergeleitet.

Aus unseren Erfahrungen mit Herrn Dr. Brattig können wir Ihnen versichern, dass dieser sich für eine konsequente Verfolgung Ihrer nicht legal arbeitenden Mitbewerber einsetzen wird. Nähere Einzelheiten können dem angefügten Anzeigenformular entnommen werden – sollten Sie bei der Anzeige anonym bleiben wollen, so lassen Sie die Anzeigeerstatter-Angaben einfach frei (auch anonyme Anzeigen werden bearbeitet).

Damit hoffen wir, dass wir Ihnen einen weiteren Weg aufzeigen können, um sich gegen unlauter arbeitende Mitbewerber zu wehren.

Über take-e-way
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 35 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.700 Unternehmen.

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