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E-Scooter benötigen ABE, ElektroG, BattG und eine Versicherung

Laut einer offiziellen Mitteilung der Stiftung EAR fallen die zweirädrigen Elektrostehroller (sogenannte E-Scooter) weiterhin in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes (ElektroG).

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter dank der jüngst in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in der Bundesrepublik Deutschland auch für den Straßenverkehr zugelassen. Von der neuen Genehmigung nicht erfasst sind Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Elektrogesetz und Batteriegesetz
Laut einer offiziellen Mitteilung der Stiftung EAR fallen die zweirädrigen Elektrostehroller (sogenannte E-Scooter) weiterhin in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes (ElektroG): Ungeachtet, ob sie mit einem Geschwindigkeitsbereich von 6 bis 20 km/h unter die eKFV fallen oder nicht, müssen E-Scooter als Großgeräte in der Kategorie 4 des ElektroG bei der Stiftung EAR registriert werden. Bei der Mengenmeldung ist dann das Akkugewicht abzuziehen. Die Akkus der E-Scooter gelten als Industriebatterien und müssen auch entsprechend nach Batteriegesetz registriert werden.

Allgemeine Betriebserlaubnis
Zusätzlich zur Registrierung nach Elektrogesetz und Batteriegesetz (Akkus) müssen Hersteller für Fahrzeuge, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Dies kann einige Wochen dauern. Für den Straßenverkehr bestimmte Modelle dürfen nur verkauft und angeboten werden, wenn die E-Scooter eine ABE haben. Bereits in den Handel gebrachte Fahrzeuge, die der eKFV nicht entsprechen, können durch den Hersteller nachgerüstet werden.

Versicherungspflicht
Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Schäden werden nicht von der Privathaftpflicht abgedeckt. Der Betrieb eines E-Scooters ohne Versicherung ist eine Straftat. Aus Sicht unseres Rechtsanwalts, Herrn Dr. Holger Jacobj (Prof. Versteyl Rechtsanwälte), beinhaltet die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung selbst keine weiteren Pflichten für Hersteller bzw. Vertreiber. Vertreibern, die E-Scooter an Verbraucher abgeben, sei jedoch zu empfehlen, auf die Versicherungspflicht hinzuweisen: Vertreiber sollten aus eigenem Interesse nicht zu Irrtümern über die Versicherungspflicht beitragen, indem sie mit Werbung wie zum Beispiel „Elektrisch mobil ohne Formalitäten!“ oder dergleichen werben. Anderenfalls wären wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Anbietern vorprogrammiert und kaufvertragliche Auseinandersetzungen mit Kunden zu befürchten.

take-e-way hilft bei Elektrogesetz und Batteriegesetz
Das Team von take-e-way steht Ihnen unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de wie gewohnt für Ihre Fragen zu ElektroG und BattG und insbesondere für die Registrierung von E-Scootern zur Verfügung.

trade-e-bility hilft bei ABE
Die trade-e-bility GmbH unterstützt Sie auf Wunsch gerne bei der Vorprüfung und Vorbereitung für die Erlangung der Allgemeinen Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt. Das Beratungsteam von trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Hilfe bei Fragen zur Versicherung
Für Fragen zur Versicherungspflicht der Verbraucher für die Nutzung von E-Scootern empfehlen wir Ihnen, sich an den Versicherer Ihres Vertrauens zu wenden. Nach Kenntnisstand von take-e-way hat noch nicht jeder Versicherer ein entsprechendes Angebot im Portfolio. take-e-way vermittelt Ihnen bei Bedarf gerne den Kontakt zu einem Versicherungsexperten, der Ihre Fragen hierzu beantwortet.

VERE-Verband hilft bei Rechtskonflikten
Als VERE-Mitglied (Mitgliedsbeitrag: 25 Euro zzgl. USt. pro Jahr) vermitteln wir Ihnen eine kostenlose anwaltliche Erstberatung bei juristischen Auseinandersetzungen – nicht nur im Falle von E-Scootern. Christoph Brellinger steht Ihnen hierfür gerne unter 040/750687-111 oder info@vereev.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
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