Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Das neue Verpackungsgesetz verstehen und lösen – Jetzt Seminar buchen

take-e-way und trade-e-bility bieten Ihnen 2018 fünf lösungsorientierte Seminare zum neuen Verpackungsgesetz an.

Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Das Verpackungsgesetz ist die Fortentwicklung der Verpackungsverordnung und verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Produkten für den privaten Endverbraucher zu umfangreichen Registrierungs-, Melde- und Beteiligungsvorgängen. Für besondere Transparenz unter den Verpflichteten wird das öffentlich einsehbare Online-Melderegister der Lizenzierten sorgen. Da das neue VerpackG weitreichende Aufgaben und Anforderungen mit sich bringt, empfehlen wir, sich jetzt schon mit dem Thema auseinander zu setzen, um rechtzeitig zum Start des Gesetzes vorbereitet zu sein und empfindlichen Abmahnungen durch Wettbewerber und Ordnungswidrigkeitsstrafen durch Behörden zu entgehen.

Aus vorgenannten Gründen bieten die take-e-way GmbH und die trade-e-bility GmbH Ihnen 2018 fünf lösungsorientierte Seminare zum neuen Verpackungsgesetz an.

Inhalte:

Entwicklung, Grundlagen und die Zentrale Stelle des Verpackungsgesetzes
Oliver Friedrichs, take-e-way GmbH
 
Lizenzierung, Zertifizierung und Vollzug
Oliver Friedrichs, take-e-way GmbH
 
Komplettlösung zum Verpackungsgesetz von take-e-way
Sebastian Siebert, take-e-way GmbH 

Kennzeichnungspflichten, chemische Anforderungen (REACH), gesetzliche Grundlagen (ProdSG) Thomas Müller-Krusche, trade-e-bility GmbH

Anforderungen und Pflichten verstehen
Ziel des Seminars ist, dass die Teilnehmer die Anforderungen und Pflichten des Verpackungsgesetzes verstehen und lernen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Zusätzlich zeigt das Seminar europaweit einheitliche Lösungen zur einfachen und kosteneffizienten Lizenzierung von Verpackungen auf.

Seminare für Hersteller, Importeure und Vertreiber
Die Seminare sind für alle Hersteller, Importeure und Vertreiber geeignet, die Verpackungen in Verkehr bringen und somit Hersteller von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind.

Fünf Termine stehen zur Auswahl
• 25.04.2018 in Hamburg
• 06.06.2018 in Hamburg
• 12.09.2018 in Hamburg
• 22.10.2018 in Hamburg mit ProductIP
• 05.12.2018 in Hamburg

Seminardauer: 10.00 – 14.00 Uhr inkl. Mittagessen

Teilnahmegebühr, Anmeldung und Fragen
Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 Euro pro Person.
Hier können die Anmeldeunterlagen heruntergeladen werden.

Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Sebastian Siebert gerne unter 040 / 21 90 10 – 750 oder unter beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Über take-e-way
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 36 Mitarbeiter (Beratung in 10 Sprachen), Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs, Hjalmar Vierle.

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit und darüber hinaus die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung, Verpackungsgesetz, etc.) für über 4.500 Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus 37 Nationen.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.800 Unternehmen.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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