Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ausschuss bringt Lieferkettengesetz auf den Weg

Wie der Bundestag berichtet, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 09.06.2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz in geänderter Fassung zugestimmt. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten und ein Jahr später für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten. Die Deutsche Umwelthilfe fordert zudem, dass die eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie kleineren Unternehmen in bestimmten Risikosektoren gelten.

Wie der Bundestag berichtet, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 09.06.2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz (19/28649) in geänderter Fassung zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte das Gremium dem Gesetz zu, während die Fraktionen von AfD und FDP dagegen votierten und sich die Fraktion Die Linke enthielt. Zur Abstimmung standen ebenfalls verschiedene Änderungsanträge von Linken und Grünen, die aber keine Mehrheit fanden.

Die Bundesregierung will Unternehmen mit dem Gesetz verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen einbezogen werden, sobald das Unternehmen über substantielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt. Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten und ein Jahr später für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten.

Geändert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes insofern, dass nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezogen werden. In die Mitarbeiterzahl werden ins Ausland entsandte Beschäftigte mit einbezogen. Klargestellt wurde auch, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das Lieferkettengesetz als enttäuschend für Umwelt- und Klimaschutz: „[…] Konkret fordert die DUH umfassende und eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Form einer schadens- und umweltgutbezogenen Generalklausel, die die natürlichen Funktionen der Umweltgüter Boden, Luft, Wasser, Klima und Biodiversität schützt. Denn es gibt direkte und indirekte Beeinträchtigungen von Biodiversität, Boden, Luft, Wasser und Klima, die nicht unmittelbar mit individualisierbaren Menschenrechtsverletzungen einhergehen. Wichtig ist zudem, dass die eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie kleineren Unternehmen in bestimmten Risikosektoren gelten. […]“

Dr. Michael Arretz vom Verband der Fertigwarenimporteure (German Importers/VFI) gibt Ihnen in dem kostenlosen Webinar „Lieferkettengesetz Update und SocialFair2022“ ein detailliertes Update zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich Lieferkettengesetz und stellt Ihnen den Lösungsansatz SocialFair2022 vor. Hier können Sie sich zum Webinar anmelden:

https://register.gotowebinar.com/rt/3526232061430294541

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