Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Achtung: Ab Q2/2020 Zugriff von Behörden und Abmahnvereinen auf öffentlichen Teil der EPREL-Datenbank für energieverbrauchsrelevante Produkte und Lampen zu erwarten

Für das 2. Quartal 2020 wird die Zugangsmöglichkeit auf den öffentlichen Teil der EPREL-Datenbank für energieverbrauchsrelevante Produkte (auch Lichtquellen bzw. Lampen) durch die Endverbraucher erwartet. Die Marktaufsichtsbehörden werden spätestens dann ihren Zugriff auf den nicht öffentlichen Teil der Datenbank wahrnehmen können. Erste Testzugriffe sind erfolgt. „Private“ Marktaufseher wie Abmahnvereine können auf einfachste Weise, nämlich als Endverbraucher, prüfen, ob ein Produkt zumindest im öffentlichen Teil zu finden ist. Stellen Sie also sicher, dass alle Ihre energieverbrauchsrelevanten Produkte korrekt und umfänglich registriert sind.

Die EU hat am 05.12.2019 die Verordnungen 2019/2015 (Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen) und 2019/2020 (Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte) veröffentlicht.

Aus gegebenem Anlass weist take-e-way auf die Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) und die Pflichten und Aufgaben der Hersteller aus der Verordnung 2017/1369 (Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung) hin. Diese Verordnung regelt nach wie vor die Erfassungspflichten der Hersteller von energieverbrauchsrelevanten Produkten, zu denen auch Lichtquellen, also Lampen gehören.

Bereits seit dem 1. Januar 2019 müssen die Hersteller neuer Produkte oder Importeure von energieverbrauchsrelevanten Produkten aus einem Drittstaat diese vor dem Inverkehrbringen auf dem Unionsmarkt in der Produktdatenbank hinterlegt haben. Produkte, die zwischen dem 1. August 2017 und dem 1. Januar 2019 in Verkehr gebracht wurden, mussten die Lieferanten bis 30. Juni 2019 in die Datenbank eingetragen haben. Lediglich Produkte, die vor dem 1. August 2017 in Verkehr gebracht wurden und danach nicht mehr, konnten freiwillig hinterlegt und somit dokumentiert werden.

Die in der Verordnung 2019/2015 zu EPREL genannten neuen Erfassungstermine für 2021 entbinden nicht von den Pflichten der existierenden EPREL-Registrierung bis dahin. Bitte prüfen Sie noch einmal eingehend, ob alle Ihre energieverbrauchsrelevanten Produkte in EPREL erfasst sind. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, kann Sie die trade-e-bility GmbH bei allen notwendigen Vorarbeiten unterstützen und auch die Registrierung in der EPREL-Datenbank für Sie übernehmen. Das Beratungsteam von trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Für das 2. Quartal 2020 wird die Zugangsmöglichkeit auf den öffentlichen Teil von EPREL durch die Endverbraucher erwartet. Die Marktaufsichtsbehörden werden spätestens dann ihren Zugriff auf den nicht öffentlichen Teil der Datenbank wahrnehmen können. Erste Testzugriffe sind erfolgt. „Private“ Marktaufseher wie Abmahnvereine können auf einfachste Weise, nämlich als Endverbraucher, prüfen, ob ein Produkt zumindest im öffentlichen Teil zu finden ist. Stellen Sie also sicher, dass alle Ihre energieverbrauchsrelevanten Produkte korrekt und umfänglich registriert sind. Bei generellen Fragen zum Thema EPREL steht Ihnen Katharina Ostermann von take-e-way gerne unter 040/750687-141 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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