Dieser Beitrag enthält ein Update und wurde am 13.10.2026 aktualisiert.
Bislang zeichnete sich der Registrierungsprozess durch einige bürokratische Hürden aus, insbesondere bei der Beantragung einer spanischen Steuernummer (NIF) und der notariellen Beglaubigung erforderlicher Dokumente. Nun die gute Nachricht: Der Prozess wurde deutlich vereinfacht und kann heute weitgehend digital abgewickelt werden. Notarielle Beglaubigungen und die Haager Apostille sind weiterhin erforderlich, können jedoch über unseren Partner vollständig digital durchgeführt werden. Die notwendigen Termine sind kurzfristig verfügbar, dauern nur wenige Minuten und ermöglichen eine schnelle Ausstellung der beglaubigten und mit Apostille versehenen Dokumente.
- NIF (spanische Steuernummer)
Ab sofort kann die NIF für ausländische Produzenten über take-e-way digital beantragt werden. In der Regel dauert die Ausstellung der NIF anschließend nur wenige Tage. - Vollmacht für den lokalen Bevollmächtigten
Für die Bestellung eines lokalen Bevollmächtigten ist weiterhin eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Haager Apostille der sicherste und einfachste Weg. Dank unseres digitalen Notarpartners kann dieser Prozess jedoch vollständig online erfolgen. Die Terminvereinbarung ist unkompliziert, die Beglaubigung erfolgt in wenigen Minuten und das apostillierte Dokument wird anschließend zeitnah bereitgestellt.
Diese Änderungen machen den spanischen Registrierungsprozess deutlich einfacher, schneller und komfortabler als in der Vergangenheit. Unternehmen profitieren von einer weitgehend digitalen Abwicklung bei gleichzeitig uneingeschränkter Rechtssicherheit und Compliance. Bei Fragen oder wenn Sie Ihre Registrierung jetzt starten möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Fragen zur Registrierung von Verpackungen in Spanien? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

