Schweiz: Eigene Regeln für Verpackungen

Kommendes Jahr nähert sich die Schweiz bei Recycling und Herstellerverantwortung der EU an. Bei produktbezogenen Verpackungsvorgaben behält sie jedoch einen eigenen Rechtsrahmen.

Ab dem 1. Januar 2027 soll in der Schweiz die überarbeitete Verpackungsverordnung (VerpV) gelten. Sie orientiert sich in wichtigen Bereichen an der europäischen PPWR, ist aber kein vollständiger Nachbau des EU-Rechts. Die VerpV übernimmt zentrale Elemente der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Dazu gehören Vorgaben für Sammlung, Rücknahme und Verwertung sowie eine stärkere Orientierung an europäischen Recyclingzielen.

Wo ist der Unterschied?

Produktbezogene PPWR-Anforderungen werden in der Schweiz weitgehend nicht übernommen. Dazu zählen beispielsweise:

  • PFAS-Beschränkungen für bestimmte Lebensmittelverpackungen
  • Recyclingfähigkeitsklassen
  • konkrete Rezyklat-Mindestanteile
  • EU-weite Verpackungs- und Sortierkennzeichnungen
  • bestimmte Verpackungsverbote und -beschränkungen

Was bedeutet das für Unternehmen?

Hersteller und Händler, die in der EU und der Schweiz verkaufen, müssen künftig zwei teilweise sehr unterschiedliche Regelwerke berücksichtigen. Die strengeren EU-Anforderungen als gemeinsamen Unternehmensstandard zu nutzen, kann dabei helfen, unterschiedliche Produktvarianten zu vermeiden.

take-e-way hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Verpackungsstrategie frühzeitig auf alle Anforderungen auszurichten!

Fragen? Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Kontaktformular allg.
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Bei Fragen oder konkreten Anfragen sind wir für Sie ansprechbar.
Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

pr@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×