Ab dem 1. Januar 2027 soll in der Schweiz die überarbeitete Verpackungsverordnung (VerpV) gelten. Sie orientiert sich in wichtigen Bereichen an der europäischen PPWR, ist aber kein vollständiger Nachbau des EU-Rechts. Die VerpV übernimmt zentrale Elemente der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Dazu gehören Vorgaben für Sammlung, Rücknahme und Verwertung sowie eine stärkere Orientierung an europäischen Recyclingzielen.
Wo ist der Unterschied?
Produktbezogene PPWR-Anforderungen werden in der Schweiz weitgehend nicht übernommen. Dazu zählen beispielsweise:
- PFAS-Beschränkungen für bestimmte Lebensmittelverpackungen
- Recyclingfähigkeitsklassen
- konkrete Rezyklat-Mindestanteile
- EU-weite Verpackungs- und Sortierkennzeichnungen
- bestimmte Verpackungsverbote und -beschränkungen
Was bedeutet das für Unternehmen?
Hersteller und Händler, die in der EU und der Schweiz verkaufen, müssen künftig zwei teilweise sehr unterschiedliche Regelwerke berücksichtigen. Die strengeren EU-Anforderungen als gemeinsamen Unternehmensstandard zu nutzen, kann dabei helfen, unterschiedliche Produktvarianten zu vermeiden.
take-e-way hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Verpackungsstrategie frühzeitig auf alle Anforderungen auszurichten!



