Print-on-Demand-Anbietern stellt sich oft weiterhin die Frage: Wer gilt nach PPWR als Erzeuger einer Verpackung? Entscheidend ist hierbei nicht, wer die Verpackung bestellt, befüllt oder versendet, sondern wer ihre Gestaltung oder Herstellung vorgibt.
Nutzt ein Dienstleister handelsübliche Standardverpackungen unverändert, wird er dadurch nicht automatisch zum Erzeuger. Gibt er dagegen etwa Größe, Material oder Form individuell vor, übernimmt er in der Tat diese Rolle. Legt hingegen der Händler die Ausstattung beispielsweise durch eigenes Logo oder individuellen Druck fest, bleibt er für die Verpackung verantwortlich.
Mit dieser Erzeuger-Rolle sind unter anderem Konformitätserklärung, technische Unterlagen und weitere PPWR-Nachweise verbunden. Händler sollten deshalb mit ihren Print-on-Demand-Partnern frühzeitig klären, wer die Verpackung bestimmt und wer die entsprechenden Pflichten übernimmt. take-e-way steht Ihnen bei der Klärung dieser und weiterer Fragen gerne zur Verfügung.



