PPWR betrifft Aussteller auf Messen

Seit August 2026 gilt die PPWR, die nicht nur Händler und Hersteller betrifft: Auch Aussteller und somit deren Einsatz von Verpackungen, Werbemitteln und Tragetasche im Messeumfeld bleiben von den neuen Regulierungen nicht unberührt.

Wer Produkte oder verpackte Werbeartikel erstmals dem Markt zur Verfügung stellt, sollte seine Verantwortlichkeiten genauestens prüfen. Je nach Rolle können Registrierungspflichten und Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung entstehen. Und auch beim Messebau und Transport schlägt sich der Wandel nieder, denn spätestens ab 2030 werden verbindliche Vorgaben zur Wiederverwendung wichtiger. Entsprechend sollten schon jetzt Mehrweglösungen und Logistikprozesse geprüft und angepasst werden.

Zusätzlicher Handlungsdruck entsteht beim Catering, da die neuen Anforderungen an Mehrwegbehälter und entsprechende Angebote bereits ab 2027 und 2028 greifen.

Wer rechtzeitig umstellt, schafft also nicht nur Planungssicherheit für kommende Anforderungen, sondern bleibt auch langfristig wettbewerbsfähig.

Wenn Sie Ihre Verpackungen, Beschaffungsprozesse und interne Abläufe effizienter und konform gestalten möchten, macht trade-e-bility Ihnen gern ein passendes Angebot.

Fragen? Jetzt einen unverbindlichen Lösungsvorschlag erhalten!

kl. Anfrage ohne Land
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Keine gültige E-Mail-Adresse!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Bei Fragen oder konkreten Anfragen sind wir für Sie ansprechbar.
Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

pr@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×