Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verändert auch die Anforderungen an ausländische Hersteller, die Verpackungen in EU-Mitgliedstaaten in Verkehr bringen. So häufen sich allerdings bei vielen Unternehmen die Fragen darüber, unter welchen Voraussetzungen künftig ein Bevollmächtigter die Aufgaben des Herstellers gegenüber den zuständigen Stellen übernehmen wird.
Obwohl die entsprechende Verpflichtung grundsätzlich bereits seit dem 12. August gilt, unterscheiden sich die nationalen Verfahren noch immer deutlich. In einigen EU-Ländern können ausländische Unternehmen weiterhin ohne Benennung eines Bevollmächtigten als Verpackungshersteller registriert werden. Mit der Anpassung der nationalen Systeme dürfte sich dies jedoch schrittweise ändern. Neben in bereits bekannten Ländern wie Frankreich wird die Bevollmächtigtenpflicht ganz neu nun auch explizit in Tschechien, Schweden, Finnland und Polen zur Realität. take-e-way stellt passende Lösungen rund um die Bevollmächtigung und Registrierung für sämtliche betroffene EU-Mitgliedstaaten bereit, damit Ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig und ohne unnötigen Aufwand erfüllt werden können.
Für die praktische Umsetzung müssen Behörden und Herstellerorganisationen geeignete Registrierungs- und Meldestrukturen schaffen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Verpackungsmengen im Namen ausländischer Unternehmen zu erfassen und zu melden. Unternehmen mit Aktivitäten in mehreren EU-Staaten sollten deshalb ihre Verpackungsregistrierungen regelmäßig prüfen und die jeweiligen nationalen Entwicklungen beobachten. Entscheidend ist nicht nur die formale Gültigkeit der PPWR, sondern auch, wann die erforderlichen Verfahren vor Ort tatsächlich verfügbar sind.
Wenn Sie Fragen zur Bevollmächtigtenpflicht haben, und wissen möchten, in welchen Ländern der Bevollmächtigte bereits aktiv abgefragt wird, wenden Sie sich gern an das take-e-way-Beratungsteam.

