EU AI Act versus KI und Compliance

Künstliche Intelligenz wird zunehmend zum alltäglichen Wegbegleiter. Doch Chancen und Innovation stehen auch neuen Hürden und Risiken gegenüber. Das gilt besonders dann, wenn es um Datenschutz und Produktregistrierungen geht. Somit rückt der EU AI Act nun stärker in den Vordergrund.

Seit dem 2. August 2026 gelten gemäß Artikel 50 des EU AI Acts Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Anbieter müssen KIs, die direkt mit Menschen interagieren, generell so gestalten, dass für die Betroffenen erkennbar ist, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Für KI-generierte oder manipulierte Inhalte sind zudem maschinenlesbare Kennzeichnungen vorgesehen. Werden beispielsweise Deepfakes, biometrische Kategorisierung oder Emotionserkennung eingesetzt, entstehen zusätzliche Informationspflichten für die Betreiber entsprechender Systeme.

Meta-Datenschutz: KI-Geräte erfordern besondere Maßnahmen

Für Produkte wie beispielsweise Metas neuen „Muse Charm“, der als digitaler KI-Begleiter auf seine Umgebung reagieren und mit ihr interagieren soll, zeigt sich, dassTransparenz bereits Teil des Produktdesigns sein muss und nicht erst bei der späteren Vermarktung berücksichtigt werden darf.

Auch die von Meta entwickelten KI-Brillen oder Kameras erfassen potenziell nicht nur den Träger, sondern auch Menschen in seiner Umgebung. Um hier möglichst transparent zu sein, sollen sichtbare Lampen und Lichtsignale nach außen signalisieren, wann eine Aufnahme durch ein solches Gerät läuft – allerdings konnten solche Signale bereits durch Nutzer gestört oder manipuliert werden. Das verdeutlicht klar ein grundlegendes Compliance-Risiko: Technische Schutz- und Transparenzmechanismen müssen auch gegen Missbrauch belastbar sein.

Hinzu kommt der Umgang mit den erfassten Daten. Meta kündigt für bestimmte Brilleninteraktionen eine vollständige Verschlüsselung an. Eine allgemeine Identifikation fremder Personen mittels Gesichtserkennung soll nicht vorgesehen sein. Gerade bei Kamera, Mikrofon und gegebenenfalls biometrischen Funktionen müssen AI-Act- und Datenschutzanforderungen immer gemeinsam betrachtet werden.

Compliance endet nicht beim Datenschutz

Muse Charm und KI-Brillen sind natürlich außerdem physische Elektrogeräte und müssen neben KI- und Datenschutzanforderungen auch entsprechende Registrierungs- und Herstellerpflichten erfüllen. Bei Verkaufs- oder Versandverpackungen kommen außerdem Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldungen in Betracht.

Um bei all diesen Regulierungen den Überblick zu behalten, kann es sinnvoll sein, sich kompetent beraten und begleiten zu lassen – trade-e-bility steht Ihnen hierbei gern zur Verfügung!

Fragen? Jetzt einen unverbindlichen Lösungsvorschlag erhalten!

kl. Anfrage ohne Land
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Keine gültige E-Mail-Adresse!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Bei Fragen oder konkreten Anfragen sind wir für Sie ansprechbar.
Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

pr@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×