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Bundesrat billigt neues Verpackungsgesetz

Der Bundesrat hat am 28.05.2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt. Sie setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern. Die Novelle soll im Wesentlichen am 03.07.2021 in Kraft treten.

Der Bundesrat hat am 28.05.2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt. Sie setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern. Die Novelle soll im Wesentlichen am 03.07.2021 in Kraft treten.

Über die wichtigen Neuerungen des Verpackungsgesetzes hatte take-e-way am 12.05.2021 berichtet.

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass er das Gesetz nur gebilligt hat, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben nicht aufzuhalten. In der Sache kritisiert er die Novelle allerdings scharf: sie sei unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich, müsse daher alsbald nachgebessert werden.

Der Bundesrat bedauert, dass der Bundestag die meisten fachlichen Anregungen aus seiner Stellungnahme vom 05.03.2021 nicht aufgenommen hat. Dies müsse zeitnah bei der nächsten Novelle nachgeholt werden – möglichst in Abstimmung mit den Ländern, die ja für den Vollzug des Gesetzes zuständig sind.

Generell sollte die Bundesregierung fristgebundene Vorhaben zur Umsetzung von EU-Recht frühzeitiger auf den Weg bringen, um eine umfassende Beteiligung der Länder sicherzustellen, fordert der Bundesrat. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit beschäftigt. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu nicht.

take-e-way wird weiterhin über die Entwicklung des Verpackungsgesetzes berichten. Für Fragen zum Verpackungsgesetz stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

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