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Veränderte Zuordnung für Boiler und Warmwasserspeicher

Der Umweltausschuss des Bundesrates spricht sich gegen eine Neueinteilung von alten Boilern und Warmwasserspeichern im ElektroG aus, da die aktuelle Eingruppierung dieser Geräte in die Kategorie der Wärmeüberträger nicht fehlerhaft bzw. nachteilig sei, so die Empfehlung des Ausschusses.

Wie EUWID berichtet, will das Bundesumweltministerium (BMUV) Boiler und Warmwasserspeicher künftig je nach Größe der Altgeräte den Kategorien 4 und 5 – also Groß- bzw. Kleingeräte – zuordnen. Die bisherige Auflistung in der Kategorie 1 sei fehlerhaft, da die Geräte keinen Wärmeüberträger im Sinne des Gesetzes als Bauteil enthalten und lediglich der Erhitzung von Wasser dienen. Aus Sicht des BMUV handelt es sich lediglich um eine „redaktionelle Änderung“.

Der Umweltausschuss des Bundesrates spricht sich gegen eine Neueinteilung von alten Boilern und Warmwasserspeichern im ElektroG aus, da die aktuelle Eingruppierung dieser Geräte in die Kategorie der Wärmeüberträger nicht fehlerhaft bzw. nachteilig sei, so die Empfehlung des Ausschusses.

Das Plenum der Länderkammer stimmt laut EUWID in seiner Sitzung am 16. September über die geplanten Änderungen am ElektroG ab.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Elektrogesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung.

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