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EU Plastiksteuer im Überblick

In UK ist das Plastiksteuergesetz, trotz Austritt aus der EU, seit dem 01.04.2022 in Kraft. Auch Italien und Portugal haben bereits rechtliche Bestimmungen zur Plastiksteuer erlassen. Einen Überblick darüber, wie ausgewählte Mitgliedstaaten mit der Plastiksteuer verfahren, erhalten Sie in unserem Compliance Talk „Plastiksteuer in der EU - die neuesten Entwicklungen“ am Freitag, dem 16.09.2022, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk.

Der Europäische Ausschuss der Regionen schlägt im EU-Beschluss „der überarbeitete und mehrjährige Finanzrahmen und Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa (2020/C 324/01)“ unter anderem die Implementierung einer Plastiksteuer in den Mitgliedstaaten vor. Dieser sieht vor, dass die Abgabe anhand des Gewichts nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Kunststoff 0,80 €/kg betragen soll.

Ziel des Finanzrahmens ist die Rückzahlung des Aufbauinstruments „Next Generation EU“, welcher zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie sowie zur Verwirklichung langfristiger Ziele der Union dienen soll. Hierfür müssen die Mitgliedstaaten einen Beitrag auf der Grundlage nicht recycelter Plastikverpackungsabfälle an den EU-Haushalt entrichten. Allerdings besteht keine Verpflichtung zur Implementierung der von der EU vorgeschlagenen Plastiksteuer.

Einige Mitgliedstaaten finanzieren diese Abgabe über den staatlichen Haushalt, wohingegen andere einen rechtlichen Rahmen für die Plastiksteuer bereits implementiert haben bzw. sich in der Prüfung der Implementierung befinden. In UK ist das Plastiksteuergesetz, trotz Austritt aus der EU, seit dem 01.04.2022 in Kraft. Auch Italien und Portugal haben bereits rechtliche Bestimmungen zur Plastiksteuer erlassen.

Einen Überblick darüber, wie ausgewählte Mitgliedstaaten mit der Plastiksteuer verfahren, erhalten Sie in unserem Compliance Talk „Plastiksteuer in der EU - die neuesten Entwicklungen“ am Freitag, dem 16.09.2022, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk. Sie haben die Gelegenheit, persönlich Ihre Fragen zu stellen und mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Hierfür müssen Sie sich nicht vorab anmelden. Nehmen Sie am 16.09.2022 in der Zeit von 10 bis 11 Uhr einfach über folgenden Link teil: https://tew.whereby.com/event

Ein weiterer Termin in englischer Sprache ist in Planung.

Sollten Sie eine Registrierung in der EU als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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Tel.: 040/750687-0

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Christoph Brellinger
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