Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Verpackungsgesetz: Alle Deadlines und Änderungen auf einen Blick

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat auf ihrer Webseite nun auch eine Übersicht über die Änderungen des Verpackungsgesetzes seit dem 03.07.2021 sowie zum 01.01.2022 und zum 01.07.2022 veröffentlicht. Dass eine ordnungsgemäße Registrierung nach dem Verpackungsgesetz, wo erforderlich, nicht nur im Interesse der Umwelt sondern auch im Sinne des eigenen Schutzes vor Abmahnungen ist, beweist ein aktueller Bericht der Rechtsanwälte Richard & Kempcke GbR.

Am 09.06.2021 hatte take-e-way über die wichtigen Verpackungsgesetz-Änderungen berichtet, die am 03.07.2021 in Kraft getreten sind. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat auf ihrer Webseite nun auch eine Übersicht über die Änderungen des Verpackungsgesetzes seit dem 03.07.2021 sowie zum 01.01.2022 und zum 01.07.2022 veröffentlicht.

Dass eine ordnungsgemäße Registrierung nach dem Verpackungsgesetz, wo erforderlich, nicht nur im Interesse der Umwelt sondern auch im Sinne des eigenen Schutzes vor Abmahnungen ist, beweist ein aktueller Bericht der Rechtsanwälte Richard & Kempcke GbR:

Aktuell werden wiederholt Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes durch einen Rechtsanwalt gerügt. Wegen des Vorwurfs, für das Unternehmen der/des Abgemahnten finde sich im Verpackungsregister LUCID keinerlei Eintrag, bestehe die naheliegende Vermutung, dass die/der Abgemahnte derzeit gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nicht registrierter Verpackungen verstoße.

Hierbei geht es nach je nach Auffassung und unabhängig von der Berechtigung des erhobenen Vorwurfs wohl weniger um die Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes, als vielmehr um die Zahlung des geltend gemachten Betrages, wie dem Beitrag zu entnehmen ist.

Derartige offene, leicht durch abmahnfreudige Wettbewerberinnen und Wettbewerber identifizierbare Angriffsflächen sollten vermieden werden.

Für Fragen zum Verpackungsgesetz steht Ihnen das Beratungsteam von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

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