Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Essen
EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie die neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, Lösungen für das Recht auf Reparatur und viele mehr.

×

Gefahrgut-Vorschriften machen Elektrokleingeräterücknahme im Handel nahezu unmöglich

Die im neuen ElektroG geplante Rücknahme der Elektrokleingeräte im Handel führt nicht nur zu einem Bürokratiemonster für den rücknahmepflichtigen Einzelhandel sondern wird auch durch die ADR-Vorschriften (Gefahrgut) konterkariert.

Die im neuen ElektroG geplante Rücknahme der Elektrokleingeräte im Handel führt nicht nur zu einem Bürokratiemonster für den rücknahmepflichtigen Einzelhandel sondern wird auch durch die ADR-Vorschriften (Gefahrgut) konterkariert.

Diese ADR-Vorschrift besagt unter anderem, dass aufgrund von Hochleistungsbatterien in Kleingeräten und der damit verbundenen Explosions- und Brandgefahr viele von diesen Geräten nur noch dann zum Recycling transportiert werden dürfen, wenn sie einzeln verpackt sind.

Aufgrund unserer Erfahrung halten wir es schlichtweg für eine Illusion, zu glauben, dass der Bürger seine ausgebrauchten Kleingeräte vorher verpackt, bevor er sie im Handel zurückgibt.

Auch dem Handel ist ein solches Verpacken oder die Entnahme der Batterien aus jedem einzelnen Gerät aus unserer Sicht nicht zumutbar.

Unsere Befürchtung ist, dass die Explosions- und Brandgefahr, welche von solchen Kleingeräten ausgehen kann, somit in die Keller, Dachböden und Schubladen der Bürger verlagert wird.

Aus Sicht des VERE e.V. zeigt dies einmal mehr, dass sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene jedes Ministerium oder jede Behörde eigene Gesetze und Vorschriften erlässt, welche für den Bürger nicht nur schwer verständlich sind, sondern sich manchmal sogar widersprechen.

Dies steht einer intelligenten Umweltpolitik diametral entgegen.

Wir hoffen sehr, dass es einmal eine Koordinierungsstelle geben wird, welche die Unsinnigkeit mancher Vorschriften für den praktischen Menschen sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene verhindert.


Über den VERE-Verband

- Gründung 2003 in Hamburg
- Derzeit über 3.000 Mitglieder
- Vorstand: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG/WEEE) in Deutschland. VERE vertritt die Interessen von über 3.000 Unternehmen aus weltweit 36 Nationen auf der politischen Ebene.

Geschäftsfelder: Mit „take-e-way“ bietet der VERE e.V. die einfache und gesetzeskonforme Lösung zur Umsetzung der Anforderungen und Pflichten gemäß ElektroG, Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland an.


Pressekontakt

VERE - Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e. V.
Christoph Brellinger
Verbandskommunikation
Liebigstraße 64
22113 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101
http://www.vereev.de
presse[at]vereev.de

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×