Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Abfallbeauftragter – Formular zur Befreiung

Seit dem 1.6.2017 gilt die neue Abfallbeauftragtenverordnung, die insbesondere Handelsunternehmen, welche unter anderem zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet sind, dazu zwingt, einen Abfallbeauftragten stellen zu müssen.

Liebe VERE-Mitglieder,

seit dem 1.6.2017 gilt die neue Abfallbeauftragtenverordnung, die insbesondere Handelsunternehmen, welche unter anderem zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet sind, dazu zwingt, einen Abfallbeauftragten stellen zu müssen.

Wie wir Ihnen in den letzten Wochen bereits berichteten, hat der VERE-Verband in Kooperation mit mehreren Handelsverbänden die Initiative unternommen, den § 7 „Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten“ zu nutzen, um insbesondere mittelständische Handelsbetriebe von dieser zusätzlichen bürokratischen Pflicht zu entlasten.

Neben Hamburg stellt auch Mecklenburg-Vorpommern ein Formular bereit, mit dem Sie die Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten beantragen können.

Um die hohen jährlichen Kosten zum Beispiel für einen externen Abfallbeauftragten auch in anderen Bundesländern zu vermeiden, deren Behörden kein eigenes Befreiungsformular anbieten, können Sie als Teilnehmer an unserem Elektro-Rücknahmesystem take-e-back kostenlos ein entsprechendes Formular über take-e-way beziehen.

Für Ihre Fragen und die kurzfristige Teilnahme am Rücknahmesystem steht Ihnen unser Herr Wolfgang Obermeyer sehr gerne unter 040/219010-770 oder unter logistik[at]take-e-way.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr VERE e.V.

Jochen Stepp, Oliver Friedrichs und Christoph Brellinger

Über den VERE-Verband

- Gründung 2003 in Hamburg
- Derzeit 3.800 Mitglieder
- Vorstand: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG/WEEE) in Deutschland. VERE vertritt die Interessen von über 3.800 Unternehmen aus weltweit 37 Nationen auf der politischen Ebene.

Geschäftsfelder: Mit der vom VERE e.V. initiierten „take-e-way“ bietet VERE die einfache und gesetzeskonforme Lösung zur Umsetzung der Anforderungen und Pflichten gemäß ElektroG, Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland an.

Pressekontakt
VERE - Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e. V.
Christoph Brellinger
Geschäftsführer
Schlossstr. 8 d-e
22041 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101
http://www.vereev.de
presse[at]vereev.de

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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