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Verpackungsgesetz: ab 03.07.2021 mehr Vollzugsdruck durch Verpflichtung der Online-Marktplätze zu erwarten

Das novellierte Verpackungsgesetz tritt zum 03.07.2021 in Kraft. Wichtiger Inhalt der Gesetzesnovelle: Online-Marktplätze sowie Fulfilment-Dienstleister müssen künftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten. Sofern Sie vom Verpackungsgesetz betroffen sind und Ihre damit verbundenen Verpflichtungen noch nicht erfüllen, sollten Sie spätestens jetzt aktiv werden.

Das novellierte Verpackungsgesetz tritt zum 03.07.2021 in Kraft. Wichtiger Inhalt der Gesetzesnovelle: Online-Marktplätze sowie Fulfilment-Dienstleister müssen künftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten. take-e-way hatte am 22.01.2021 umfassend hierzu berichtet.

Dass das Mittel der Einbeziehung von Online-Plattformen bei der Durchsetzung von Gesetzen funktioniert, zeigt exemplarisch die stark gestiegene Zahl der für die Umsatzsteuer gemeldeten Händler aus China, über die der Bundestag am 07.06.2021 berichtete:

„Die Zahl der Händler aus China, die sich für die Umsatzsteuer in Deutschland anmelden, ist in den vergangen drei Jahren stark gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/30142) auf eine Kleine Anfrage (19/29539) der Fraktion Die Linke hervor. Bis Anfang Mai 2021 haben sich der Antwort zufolge rund 64.000 Unternehmen aus China, Hongkong oder Taiwan beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln angemeldet. Anfang 2019 lag die Zahl bei etwa 7.700 Unternehmen. Es könne davon ausgegangen werden, dass die weit überwiegende Anzahl der registrierten Unternehmen im Onlinehandel tätig ist, so die Bundesregierung. Ende 2018 wurde ein Gesetz gegen Umsatzsteuerbetrug verabschiedet, das Online-Plattformen wie Amazon verpflichtet, die Steuerdaten ihrer Verkäufer zu erfassen.“

Sofern Sie vom Verpackungsgesetz betroffen sind und Ihre damit verbundenen Verpflichtungen noch nicht erfüllen, sollten Sie spätestens jetzt aktiv werden.

Für Fragen zum Verpackungsgesetz stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

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presse@take-e-way.de

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