Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG/Elektrogesetz)
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)
Ausfertigungsdatum: 23.10.2015
Stand: 20.10.2015
Dieses Gesetz dient der Umsetz ung der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 38).
Notifiziert gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der
Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204vom 21.07.1998, S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12).
Eingangsformel:
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
§ 4 Produktkonzeption
§ 5 Einrichten der Gemeinsamen Stelle
§ 6 Registrierung
§ 7 Finanzierungsgarantie
§ 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
§ 9 Kennzeichnung
Abschnitt 3 Sammlung und Rücknahme
§ 10 Getrennte Erfassung
§ 11 Verordnungsermächtigungen
Unterabschnitt 1 Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten
§ 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
§ 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
§ 16 Rücknahmepflicht der Hersteller
§ 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
§ 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
Unterabschnitt 2 Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte
§ 19 Rücknahme durch den Hersteller
Abschnitt 4 Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
§ 20 Behandlung und Beseitigung
§ 21 Zertifizierung
§ 22 Verwertung
§ 23 Anforderungen an die Verbringung
§ 24 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 5 Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
§ 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Hersteller sowie deren Bevollmächtigter, der Vertreiber und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
§ 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 27 Mitteilungspflichten der Hersteller
§ 28 Informationspflichten der Hersteller
§ 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber
§ 30 Mitteilungspflichten der entsorgungspflichtigen Besitzer nach § 19
Abschnitt 6 Gemeinsame Stelle
§ 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
§ 32 Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbun-
desamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
§ 33 Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
§ 34 Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
§ 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle
Abschnitt 7 Zuständige Behörde
§ 36 Zuständige Behörde
§ 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit
der Registrierung
§ 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Abschnitt 8 Beleihung
§ 40 Ermächtigung zur Beleihung
§ 41 Aufsicht
§ 42 Beendigung der Beleihung
Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
§ 43 Beauftragung Dritter
§ 44 Widerspruch und Klage
§ 45 Bußgeldvorschriften
§ 46 Übergangsvorschriften
Anlage 1 Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Gerätekategorien des § 2 Absatz 1 fallen
Anlage 2 Angaben bei der Registrierung
Anlage 3 Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Anlage 4 Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Altgeräten
Anlage 5 Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten
Anlage 6 Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt
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