Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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EU-Batterieverordnung (BattVO) 2023

Informationen für die Hersteller

Die neue EU-Batterieverordnung (BattVO) inkludiert unterschiedlichste Anforderungen an eine nachhaltige und ressourcenschonende Konzeption von Batterien, ambitionierte und umfangreiche Informationspflichten gegenüber Nutzern und diverse Aspekte der Batteriesicherheit.

Die BattVO hebt die Richtlinie 2006/66/EG auf und passt die Verordnung (EU) 2019/1020 an.

Grundsätzlich modernisiert die Kommission mit der BattVO den EU-Rechtsrahmen für Batterien und Altbatterien, um auf die erhöhte Nachfrage nach Entwicklung und Herstellung von Batterien zu reagieren.

Neue EU-Batterieverordnung beschlossen

Wie das Bundesumweltministerium berichtet, hat der EU-Ministerrat die neue EU-Batterieverordnung am 10.07.2023 abschließend beschlossen. Mit dem Beschluss im Rat für "Allgemeine Angelegenheiten" der Europäischen Union haben die EU-Mitgliedstaaten den Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments mit Blick auf die neue EU-Batterieverordnung zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen.

Am 28.07.2023 ist die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und tritt 20 Tage später formell in Kraft, also am 17.08.2023. Mit einer Frist von 6 Monaten wird die Umsetzung ab dem 18.02.2024 erfolgen, zum Teil gelten noch deutlich längere Übergangsfristen.

Die neuen Vorschriften der EU-BattVO stehen im Zusammenhang mit dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (“Green Deal”) und der EU-Industriestrategie. Die Verordnung bezieht sowohl das Batteriedesign und technische Entwicklungen als auch zukünftige Herausforderungen im Segment der Batterien mit ein und deckt somit den gesamten Lebensweg von der Produktion über die Information bis hin zum Ende der Lebensdauer von Batterien ab.

take-e-way ist für die Herausforderungen, die sich für Sie durch die Umsetzungen der ambitionierten Ziele der Batterieverordnung ergeben, sehr gut aufgestellt. Wir bieten sowohl im Bereich der abfallrechtlichen Produktverantwortung, des nachhaltigen Supply-Chain-Managements, des Rezyklateinsatzes, als auch der Produktsicherheit und des Nachhaltigkeitsmanagements ein breites Dienstleistungsportfolio an, welches alle Aspekte der neuen BattVO abdeckt.

Unsere Leistungen

Stellen Sie Batterien und Akkumulatoren her, importieren oder verkaufen Sie sie weiter? take-e-way hilft Ihnen, Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die Vorschriften für Altbatterien in Ihren Zielländern einzuhalten.

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Die wichtigsten Maßnahmen aus der EU-Batterieverordnung:

  • Unterteilung der Batteriearten in Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel, Batterien für Elektrofahrzeuge, Industriebatterien und Starterbatterien

  • Einführung eines digitalen Batteriepasses und verpflichtende Deklaration zum CO2-Fußabdruck sowie entsprechende Kennzeichnung für:

    • Elektrofahrzeugbatterien

    • Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Fahrräder oder Roller

    • wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von > 2 kWh

  • Gerätebatterien müssen vom Verbraucher selbst leicht aus Elektrogeräten entnehm- und ersetzbar sein; bei LV-Batterien muss dies durch unabhängige Fachleute jederzeit während der Lebensdauer des Produktes möglich sein

  • Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten (Umsatz > 40 Mio. Euro; Ausnahme: KMU)

  • Für die Sammlung von Altbatterien gelten verschärfte Zielvorgaben: für Gerätebatterien 45 % bis 2023 (63 % bis 2027, 73 % bis 2030). Für Batterien für leichte Verkehrsmittel ist eine Quote von 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031 vorgesehen.

  • Neue Ziele für die stoffliche Verwertung beim Recycling von Altbatterien: Lithium 50% bis 2027 (80% bis 2031); Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel 90% bis 2027 (95% bis 2031)

  • Neue Ziele für Mindestgehalt an recycelten Inhaltsstoffen zur Verwendung in neuen Batterien (aus Abfällen von Batterieproduktion und Verbrauchern)

    • Ab dem 18.08.2031: 16% für Kobalt, 85% für Blei, 6% für Lithium und 6% für Nickel

    • Ab dem 18.08.2036: 26% für Kobalt, 85% für Blei, 12% für Lithium und 15% für Nickel

  • Hersteller sind verpflichtet, in jedem Land, in dem sie keinen Sitz haben, einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen.

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