Uploadfilter: Blockierung von Werbevideos und Fotos vermeiden – Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz Mittwoch, 06.07.2022,
11:00 - 12:30
Wir freuen uns Ihnen mit unserem Partner Dr. jur. Urs Verweyen von der Kanzlei Vy diese spannende LIVE Webinar anbieten zu können:
Werbekampagnen in Social Media-Plattformen wie YouTube, Instagram, Pinterest und Facebook gehören nicht nur bei der Einführung neuer Produkte dazu. Dabei kommen i.d.R. Videos und Produktfotografien zum Einsatz, die urheberrechtlich geschützt sind und urheberrechtlich geschützte Elemente wie z.B. Musiken oder die "Fabel" eines bekannten Franchise (z.B. Star Wars) enthalten.
Jüngste Reformen des Urheberrechts und die Einführung des völlig neuen "Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes" (UrhDaG) haben hier umfassende Änderungen gebracht, die einerseits bestimmte Nutzungen im weiteren Umfang erlauben, als bisher. Andererseits sind Plattformen wie YouTube, Instagram, Pinterest und Facebook künftig verpflichten, sehr genau darauf zu achten, dass User nur "legale" Inhalte nutzen und auf ihren Plattformen veröffentlichen; rechtswidrige Inhalte müssen sie durch entsprechende Filter blocken, i.d.R. noch bevor diese Inhalte überhaupt veröffentlicht werden.
Schon aufgrund der schieren Menge an "User Generated Content" (UCG) müssen die Plattformen dazu automatisierte Filterverfahren einrichten, die – so ist zu befürchten – oftmals auch legale (lizenzierte) Inhalte fälschlich als rechtswidrig blocken; dies kann gravierende Folgen für den Nutzer habe, bis hin zur Sperrung seiner Plattform-Accounts! Wie soll ein Algorithmus auch erkennen, ob es sich mit einer werblichen Anspielung auf die Star Wars-Saga (z.B. hier) um ein zulässiges Pastiche oder ein zulässige Parodie handelt?
In diesem Webinar wird es darum gehen, was in diesem Bereich künftig erlaubt und weiterhin verboten ist, und wie man Overblocking entgehen kann. Zudem wird gezeigt, wie ein fälschlich blockiertes Video oder eine fälsch blockierte Produktfotografie wieder "freigeschaltet" werden kann.
Hinweise in eigener Sache
1) Bitte melden Sie sich auch zum Webinar an, falls Ihnen der Termin zeitlich nicht passt. In diesem Fall erhalten Sie 24 Stunden nach dem Webinar automatisch eine E-Mail mit dem Link zur Aufzeichnung. Auf diese Weise können Sie das Webinar jederzeit nachträglich zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl ansehen.
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