Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Elektrogeräte sicher importieren – Pflichten, Markenrecht und CE-Konformität Dienstag, 05.07.2022,
14:00 - 16:00

Programm/Ablauf

  1. Begrüßung und Vorstellung der e-systems
  2. Fallstricke im Marken- und Designrecht (u.a.) (RA Dr. Urs Verweyen, KVLEGAL)
    1. "Erschöpfung" von Marken, Designs & Copyrights
    2. Erschöpfung in Sonderfällen (bei Parallel-/Grauimporten; bei Veränderung und Umverpackung; Import von Ersatzteilen; bei aufbereiteten/refurbished Produkten)
    3. Erschöpfung nach dem BREXIT (Importe aus UK / Exporte nach UK)
    4. Rechtsfolgen: Was droht bei fehlender Lizenzierung bzw. Erschöpfung?
  3. Die große Unbekannte: Pflichten des Importeurs nach §§ 54 ff. UrhG (Geräte- und Speichermedienabgaben (RA Dr. Urs Verweyen, KVLEGAL)
    1. Geräte-und Speichermedienabgaben – was ist das?
    2. Wer ist Importeur ("Einführer") und welche Pflichten sind damit verbunden?
    3. Was droht bei Verstößen gegen diese Pflichten?
  4. Fragen der CE-Konformität/Produktsicherheit, ElektroG, BatterieG, VerpackungsG, REACH-Verordnung (Boris Berndt, trade-e-bility GmbH)
    1. CE-Konformität und Produktsicherheit: Aufgaben der Marktteilnehmer und Umsetzung
    2. Registrierungs- und Meldepflichten nach ElektroG, BatterieG und VerpackungsG
    3. REACh-Verordnung: Einführung in die REACh-Verordnung und Darstellung der „to do’s“
  5. Fragen/Diskussionen
Referenten
RA Dr. Urs Verweyen (KVLEGAL), Boris Berndt (trade-e-bility GmbH)

Hinweise in eigener Sache
1) Bitte melden Sie sich auch zum Webinar an, falls Ihnen der Termin zeitlich nicht passt. In diesem Fall erhalten Sie 24 Stunden nach dem Webinar automatisch eine E-Mail mit dem Link zur Aufzeichnung. Auf diese Weise können Sie das Webinar jederzeit nachträglich zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl ansehen.
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