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Was beinhaltet die WEEE/ das ElektroG?

Die WEEE ist die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Elektro- und Elektronikaltgeräte. Sie besagt u.a., dass Unternehmen und Quasihersteller* von Elektrogeräten im Rahmen ihrer Produktverantwortung Altgeräte zurücknehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Verwertung zuführen müssen.

Die Rücknahme- und Verwertungspflicht der Unternehmen wird im Zuge der nationalen Umsetzung (ElektroG) der EU-Richtlinie (WEEE) durch eine zentrale Registrierungsstelle überwacht und gelenkt. Die endverbrauchernahe Übernahme von Altgeräten erfolgt durch die kommunale Sammlung des Elektroschrotts durch den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. Recyclinghöfe). Die so eingesammelten Altgeräte werden zur Abholung durch die Unternehmen bereitgestellt. Die von den Marktteilnehmern organisierte Registrierungsstelle, die Stiftung-Elektro-Altgeräte- Register (EAR), ermittelt nach einem festgelegten mathematischen Berechnungsverfahren das entsorgungspflichtige Unternehmen und informiert dieses über den Übergabeort der Altgeräte (Sammelstellen der Kommunen). Alle weiteren organisatorischen Belange obliegen dem Unternehmen.

Umfang und Häufigkeit der Abhol- und Entsorgungsaufträge für den einzelnen Marktteilnehmer richten sich im Verhältnis nach seinem innerdeutschem Absatzanteil.
Zusätzlich ist jedes Unternehmen für eine sich aus seinem Absatzanteil ergebenden Menge an Alt- und Waisengeräten** zur Rücknahme verpflichtet und zwar unabhängig davon, ob die Geräte aus seiner Produktion bzw. seinen Importmengen stammen.



*Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte direkt importieren oder die Geräte als Erster in Verkehr bringen
** Geräte, deren Hersteller nicht mehr existiert oder nicht identifizierbar ist.
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