Umweltgesetze und Umweltauflagen
Elektrogesetz (ElektroG)
Bei dem Elektrogesetz handelt es sich um die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland. Ziel des Elektrogesetzes ist es, die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von Elektrogeräten durch die Hersteller, Importeure oder Händler zu sichern. Endverbraucher können dadurch haushaltsübliche Mengen an Elektroartikeln kostenfrei bei über 1.500 regionalen Sammelstellen in Deutschland abgeben.
Aufgrund des Elektrogesetzes ist es Unternehmen erst dann gestattet, Elektroartikel zu verkaufen, wenn sie mit den Produkten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sind und über eine WEEE-Registrierungsnummer verfügen.
Neben der Registrierung müssen Unternehmen noch weitere Vorschriften erfüllen, wie beispielsweise die monatliche Mengenmeldung, die deutschlandweite Entsorgung, die jährliche Aktualisierung der Registrierung inklusive Treuhänderschaft und Garantiesystem.
take-e-way unterstützt Sie gern bei der Einhaltung der Vorschriften und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung des Elektrogesetzes in Ihrem Unternehmen.
Batteriegesetz (BattG)
Bei dem Batteriegesetz handelt es sich um die Umsetzung der Batterierichtlinie in nationales Recht. Kernstück des Gesetzes ist die Bestimmung über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Es schreibt unter anderem verbindliche Rücknahmequoten und Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium, Blei und Quecksilber vor und verpflichtet die am deutschen Markt beteiligten Hersteller und Importeure, sich bei einem nationalen Herstellerregister anzumelden, damit sie weiterhin Batterien und Akkumulatoren in Verkehr bringen dürfen.
Die Rücknahme- und Verwertungspflicht stellen die Hersteller von Gerätebatterien dadurch sicher, dass sie sich an einem gemeinsamen, nicht gewinnorientierten und flächendeckenden Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien (Gemeinsames Rücknahmesystem) beteiligen.
Zudem sind die Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne zu kennzeichnen und gegenüber dem Umweltbundesamt anzugeben, wie viele Batterien oder Akkumulatoren im jeweiligen Vormonat verkauft worden sind.
take-e-way stellt mit seinem umfassenden Dienstleistungsangebot sicher, dass alle Ihre Auflagen termintreu und gesetzeskonform eingehalten werden.
Verpackungsverordnung (VerpackV)
Die Verpackungsverordnung ist die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle laut KrWG/AbfG. Diese Verordnung bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern.
Um das Erreichen der Ziele zu gewährleisten, wurde die Verpackungsverordnung zuletzt durch die 5. Novelle geändert. Diese schreibt seit dem 1. Januar 2009 zusätzliche Pflichten für die betroffenen Unternehmen, insbesondere für Versand- und Internethändler, vor.
In der Verpackungsverordnung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Zu Verkaufsverpackungen zählen grundsätzlich alle Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen. So zum Beispiel Luftpolstertaschen, umhüllende Folien und Holzwolle. Von der Verordnung sind alle „Erstinverkehrbringer“ betroffen, die mit Ware befüllte Verpackungen verkaufen. Diese müssen sich an einem auf dem Markt tätigen Dualen System beteiligen, wodurch die ordnungsgemäße Lizenzierung der Verpackungen sichergestellt sein soll. Weiter sind die Marktteilnehmer dazu verpflichtet, eine Vollständigkeitserklärung über die verkauften Verpackungsmengen bei der Handelskammer abzugeben, sollten bestimmte materialabhängige Mengenschwellen (80t bei Glas, 50t bei Papier, Pappe und Kartonage sowie 30t bei den übrigen Materialien) überschritten werden.
take-e-way informiert Sie gern zu allen weiteren Details der Verpackungsverordnung und hilft Ihnen bei der praktischen Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Rufen Sie uns einfach an.
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