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Bundesregierung äußert sich zum Abmahnmissbrauch im Online-Handel (31.05.10)

Berlin/Hamburg – Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der SPD zum Abmahnmissbrauch im Online-Handel geantwortet.

In der "Kleinen Anfrage" vom 21. April 2010 wurde der Missbrauch von Abmahnungen durch Anwaltskanzleien und Unternehmen thematisiert, die ohne jegliches Interesse an der Verfolgung von Rechtsverstößen primär auf die Generierung zusätzlicher Einnahmen in Form von Anwaltskosten abzielen.

Hintergrund der Anfrage ist die zunehmende Unsicherheit bei kleinen und mittelständischen Online-Händlern bezüglich Abmahnungen, die in 52 Prozent aller Fälle erhebliche finanzielle Schäden und in 10 Prozent aller Fälle sogar existenzbedrohende Schäden bei den abgemahnten Unternehmen verursachen.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten liegt inzwischen vor. Demnach betrachtet die Bundesregierung die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in Form der Abmahnung grundsätzlich als effektives Mittel zur Durchsetzung von Rechten. Zudem lägen der Bundesregierung keine Untersuchungen vor, aus denen sich verlässliche Angaben über die Zahl missbräuchlicher Abmahnungen und der dadurch verursachten finanziellen Folgen ergeben.

Dennoch prüft die Bundesregierung derzeit, ob und welche gesetzgeberischen Maßnahmen zur Lösung des Problems ergriffen werden sollen, wobei der Fokus offenbar primär auf dem Bereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) liegt. Vorschläge oder Planungen zur Gesetzgebung liegen seitens der Bundesregierung jedoch nicht vor. Auch auf detaillierte Lösungsvorschläge der Abgeordneten wurde in der Antwort der Bundesregierung nicht weiter eingegangen.

Für Unternehmen, die neben hohen Bußgeldforderungen aufgrund von Verstößen gegen Umweltgesetze auch mit wettbewerbsrechtlichen Folgen im Sinne des UWG rechnen müssen, ergibt sich hierdurch auch auf absehbare Zeit keine Entlastung von existenzbedrohenden Abmahnungen.

Allen betroffenen Unternehmen steht take-e-way wie üblichen mit kostenloser Beratung und hilfreichen Informationen unter 040/219010-65 zur Verfügung.


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