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Achtung: Leuchtende Spinner bei der EAR anmelden

Wie der „Focus“ aktuell berichtet, hat der Zoll allein im Mai 2017 am Frankfurter Flughafen 35 Tonnen „Fidget Spinner" aus dem Verkehr gezogen.

Wie der „Focus“ aktuell berichtet, hat der Zoll allein im Mai 2017 am Frankfurter Flughafen 35 Tonnen „Fidget Spinner" aus dem Verkehr gezogen.

Fidget Spinner sind der Spielzeug-Renner der Saison und von den Schulhöfen nicht mehr wegzudenken. Diese Handkreisel gibt es auch mit Beleuchtung. Auf Grund zahlreicher Anfragen unserer Mitglieder und Kunden hat take-e-way mit ihrem Rechtsanwalt, Herrn Dr. Holger Jacobj von der Kanzlei Versteyl Rechtsanwälte, geklärt, ob es sich hierbei um Elektrogeräte handelt.

Herr Dr. Jacobj kommt zu dem Schluss, dass Fidget Spinner unter das ElektroG fallen, wenn sie zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind (§ 3 Nr. 1 a ElektroG).

Viele Verkäufer gehen fälschlicherweise davon aus, dass die leuchtenden Fidget Spinner keine Elektrogeräte seien, weil das Leuchten bloß eine untergeordnete Sekundärfunktion darstelle. Diese Argumentation ist aus Sicht von Herrn Dr. Jacobj hinfällig, denn die gesetzliche Definition unterscheidet nicht zwischen Primär- und Sekundärfunktionen, sondern stellt nur auf den ordnungsgemäßen Betrieb ab. So ist der Fidget Spinner zwar auch ohne Beleuchtung funktionsfähig. Wenn die Spinner ausdrücklich mit Leuchtfunktion angeboten werden, wird der Erwerber diese jedoch auch einfordern und bei Ausfall dieser Funktion einen Sachmangel geltend machen.

Als Geräteart kommt aus unserer Sicht daher nur „7.1 Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten“ in Betracht.

Sehr gerne übernimmt take-e-way für Sie die Anmeldung der leuchtenden Fidget Spinner bei der EAR. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team unter 040/750687-111 oder beratung[at]take-e-way.de zur Verfügung.

Über take-e-way
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 35 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs.

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.700 Unternehmen.

Pressekontakt

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Christoph Brellinger
Unternehmenskommunikation
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22041 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101
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