Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Abfallbeauftragter: Auch in Mecklenburg-Vorpommern Befreiung möglich

Auch in Mecklenburg-Vorpommern besteht die Möglichkeit sich von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten befreien zu lassen

Ab dem 1.6.2017 gilt die neue Abfallbeauftragtenverordnung, die insbesondere Handelsunternehmen, welche unter anderem zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, dazu zwingt, einen Abfallbeauftragten stellen zu müssen.

Wie wir aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern vom Referat Abfallwirtschaft erfahren haben, besteht auch dort die Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten befreien zu lassen, wie sie in Hamburg existiert.

Auch die Gebühren und die Laufzeit sollen analog zum Hamburger Modell gestaltet werden. „Das außerordentlich nette Gespräch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen hat uns mal wieder gezeigt, dass in vielen Behörden ein tiefgehendes Verständnis für die Probleme der rücknahmepflichtigen Handelsbetriebe besteht.“, so Jochen Stepp, Vorstand des VERE-Verbandes. Daher ist es so wichtig, den Behördenmitarbeitern aufzuzeigen, wie schwierig es gerade für mittelständische Handelsunternehmen ist, gesetzeskonform zu arbeiten.

Wir hoffen auf weitere so konstruktive Gespräche mit den zuständigen Behörden in weiteren Bundesländern.

Über take-e-way
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 35 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.700 Unternehmen.

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