Elektrogesetz Registrierung

Jeder Hersteller von elektrischen oder elektronischen Geräten im Sinne des Elektrogesetzes muss sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren. Und das noch bevor er seine Produkte verkauft. Auch ein Händler kann schnell zum Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes werden, wenn er importierte Produkte als "Erst-Inverkehrbringer" anbietet oder Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen verkauft.
Natürlich wissen Sie das alles schon. Aber haben Sie einmal selbst versucht, eine Stamm- oder Ergänzungsregistrierung selbst durchzuführen? take-e-way hilft Ihnen gern dabei, falls Sie Schwierigkeiten damit haben sollten: Telefon 040/219010-65 oder info(at)take-e-way.de
ElektroG Registrierung konkret
- Erforderlich sobald ordnungsgemäßer Betrieb mit Strom
- Stamm- und Ergänzungsregistrierung
- Die Registrierung kostet Gebühren
- Für Unerfahrene sehr kompliziert
- § 6 II ElektroG und § 4 Nr. 11 UWG
Fragen zum ElektroG?
Sebastian Scheller
040/219010-77
Direktkontakt
Telefon: +49 (0)40/219010-77
Telefax: +49 (0)40/219010-66
beratung(at)take-e-way.de
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Fragen zum ElektroG?
Christoph Pieper
040/219010-73
Direktkontakt
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Telefax: +49 (0)40/219010-66
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