Elektrogesetz Registrierung

Probleme mit der Registrierung nach dem Elektrogesetz? Kommen Sie damit doch einfach zu take-e-way!
Probleme mit der Registrierung nach dem Elektrogesetz? Kommen Sie damit doch einfach zu take-e-way!

Jeder Hersteller von elektrischen oder elektronischen Geräten im Sinne des Elektrogesetzes muss sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren. Und das noch bevor er seine Produkte verkauft. Auch ein Händler kann schnell zum Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes werden, wenn er importierte Produkte als "Erst-Inverkehrbringer" anbietet oder Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen verkauft.

Natürlich wissen Sie das alles schon. Aber haben Sie einmal selbst versucht, eine Stamm- oder Ergänzungsregistrierung selbst durchzuführen? take-e-way hilft Ihnen gern dabei, falls Sie Schwierigkeiten damit haben sollten: Telefon 040/219010-65 oder info(at)take-e-way.de

ElektroG Registrierung konkret

  • Erforderlich sobald ordnungsgemäßer Betrieb mit Strom
  • Stamm- und Ergänzungsregistrierung
  • Die Registrierung kostet Gebühren
  • Für Unerfahrene sehr kompliziert
  • § 6 II ElektroG und § 4 Nr. 11 UWG

Fragen zum ElektroG?

Sebastian Scheller
040/219010-77

Direktkontakt
Telefon: +49 (0)40/219010-77
Telefax: +49 (0)40/219010-66 
beratung(at)take-e-way.de
http://www.take-e-way.de

Fragen zum ElektroG?

Christoph Pieper
040/219010-73


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