Elektrogesetz Mengenmeldung

Sie haben keine Lust auf monatliche Mengenmeldung? Die kann take-e-way für Sie übernehmen!
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Betroffene Hersteller und Händler sind laut Elektrogesetz dazu verpflichtet, die Menge der verkauften Elektro- und Elektronikgeräte zu melden, damit ihr Anteil an der Entsorgung ermittelt werden kann. Diese Meldungen müssen monatlich erfolgen, auch wenn gar nichts verkauft wurde. Sie würden diese Meldungen lieber anderen überlassen? Dann rufen Sie take-e-way an: Telefon 040/219010-65 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)take-e-way.de

ElektroG Mengenmeldung: Gefordert werden für das jeweilige Kalenderjahr

  • Mengen der in Verkehr gebrachten Geräte
  • Über öffentlich rechtliche Entsorger (örE) zurückgenommene Mengen
  • Eigenrücknahmemengen
  • Menge der wiederverwendeten, (stofflich) verwerteten und ausgeführten Altgeräte
  • §13 Abs. 3 Satz 5 ElektroG

Wichtig und unbedingt zu beachten

  • Monatliche Meldung muss auch erfolgen, wenn nichts in Verkehr gebracht wurde
  • Dann ist eine Nullmeldung zu tätigen

Unfair: Doppelbestrafung bei Härtefallen

  • Härtefallantrag erlischt bei Nichteinhaltung der Mengenmeldung
  • Verlust der Gebührenermäßigung und Ordnungswidrigkeitsverfahren

Fragen zum ElektroG?

Sebastian Scheller
040/219010-77

Direktkontakt
Telefon: +49 (0)40/219010-77
Telefax: +49 (0)40/219010-66 
beratung(at)take-e-way.de
http://www.take-e-way.de

Fragen zum ElektroG?

Christoph Pieper
040/219010-73


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