Elektrogesetz Kennzeichnung

Das Elektrogesetz (ElektroG) sieht die sichtbare, dauerhafte und erkennbare Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten vor, um die Inverkehrbringer dieser Geräte eindeutig zu identifizieren. Sie haben dazu weitere Fragen? Dann rufen Sie uns gern an: Telefon 040/219010-65 oder schreiben Sie eine E-Mail an: info(at)take-e-way.de. Wir antworten.
ElektroG Kennzeichnung konkret
- Handelsmarke, Warenzeichen, Registrierungsnummer
- Kennzeichnung auf Produkt oder ggf. auf Verpackung, Gebrauchsanweisung oder Garantieschein
- Zudem sind die Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne zu versehen
- Schwarzer Balken/Datum: Geräte nach dem 13.08.05
- Kennzeichnung ist wichtig: § 7 und Anhang II ElektroG
- LG Bochum I-17 O 159/09 (2010): Ersatzordnungshaft
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Christoph Pieper
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