Elektrogesetz Kennzeichnung

Fragen zur Kennzeichnung nach Elektrogesetz? Fragen Sie doch einfach take-e-way!
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Das Elektrogesetz (ElektroG) sieht die sichtbare, dauerhafte und erkennbare Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten vor, um die Inverkehrbringer dieser Geräte eindeutig zu identifizieren. Sie haben dazu weitere Fragen? Dann rufen Sie uns gern an: Telefon 040/219010-65 oder schreiben Sie eine E-Mail an: info(at)take-e-way.de. Wir antworten.

ElektroG Kennzeichnung konkret

  • Handelsmarke, Warenzeichen, Registrierungsnummer
  • Kennzeichnung auf Produkt oder ggf. auf Verpackung, Gebrauchsanweisung oder Garantieschein
  • Zudem sind die Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne zu versehen
  • Schwarzer Balken/Datum: Geräte nach dem 13.08.05
  • Kennzeichnung ist wichtig: § 7 und Anhang II ElektroG
  • LG Bochum I-17 O 159/09 (2010): Ersatzordnungshaft

Fragen zum ElektroG?

Sebastian Scheller
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Fragen zum ElektroG?

Christoph Pieper
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