Elektrogesetz Abholanordnung

Sie müssen Elektro- oder Elektronikaltgeräte entsorgen? Kein Problem, das macht take-e-way für Sie!
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Sie müssen dringend eine Ladung Elektro- oder Elektronikaltgeräte entsorgen? Dann rufen Sie doch einfach take-e-way an: Wir übernehmen das für Sie: Telefon 040/219010-65 oder schreiben Sie eine E-Mail an: info(at)take-e-way.de

EAR-Abholalgorithmus – der große Risikofaktor

  • Grundlage für die Aufstell- und Abholanordnungen
  • Nicht erkennbar und nicht kalkulierbar für Betroffene
  • Das Gesetz besagt: „Für die (…) in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte berechnet sich die Verpflichtung nach Wahl des Herstellers nach (...) seinem Anteil an der gesamten im jeweiligen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Menge an Elektro- und Elektronikgeräten pro Geräteart.“ (ElektroG § 14 Abs. 5 Nr. 2)
  • Hersteller und Händler können mit exorbitant hohen Abholanordnungen konfrontiert werden

Fragen zum ElektroG?

Sebastian Scheller
040/219010-77

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Telefon: +49 (0)40/219010-77
Telefax: +49 (0)40/219010-66 
beratung(at)take-e-way.de
http://www.take-e-way.de

Fragen zum ElektroG?

Christoph Pieper
040/219010-73


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