Elektrogesetz Abholanordnung

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EAR-Abholalgorithmus – der große Risikofaktor
- Grundlage für die Aufstell- und Abholanordnungen
- Nicht erkennbar und nicht kalkulierbar für Betroffene
- Das Gesetz besagt: „Für die (…) in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte berechnet sich die Verpflichtung nach Wahl des Herstellers nach (...) seinem Anteil an der gesamten im jeweiligen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Menge an Elektro- und Elektronikgeräten pro Geräteart.“ (ElektroG § 14 Abs. 5 Nr. 2)
- Hersteller und Händler können mit exorbitant hohen Abholanordnungen konfrontiert werden
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Sebastian Scheller
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Christoph Pieper
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