ElektroG: Gebühren und Geldbußen
Neben den vielen Regeln, die beim Elektrogesetz zu beachten sind, entstehen zusätzlich Kosten durch Gebühren für:
- Registrierung
- Bereitstellungsanordnungen
- Abholanordnungen
- Sanktionen (bei Garantieaufstockung, nicht erfolgter Bereitstellung/Abholung, Registrierungs-Widerruf)
- Zurückweisungen von Widersprüchen bis zu 100% (50%) bei Verwaltungsakten (Gebühren)
- Bußgelder übersteigen den Betrag einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ggf. deutlich
- Bis zu 50.000 Euro Bußgeld für Verkauf unregistrierter Elektro- und Elektronikartikel (§ 23 II ElektroG)
- Bußgelder bei: verspäteter Registrierung, Ausweisung von Entsorgungskosten, Unterlassung der Berichtspflichten, verspätete oder unterlassene Abholung, nicht geführte Registrierungsnummer
Folgende Kosten und Konsequenzen können die Folgen der Missachtung des Elektrogesetzes sein:
- Bis zu 50.000 Euro Bußgeld durch das Umweltbundesamt
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
- Verkaufsverbot und Abschöpfung der Gewinne
- Ordnungshaft bei Verweigerung der Bußgeldzahlung
Fragen zum ElektroG?
Christoph Pieper
040/219010-73
Direktkontakt
Telefon: +49 (0)40/219010-73
Telefax: +49 (0)40/219010-66
beratung(at)take-e-way.de
http://www.take-e-way.de
Fragen zum ElektroG?
Sebastian Scheller
040/219010-77
Direktkontakt
Telefon: +49 (0)40/219010-77
Telefax: +49 (0)40/219010-66
beratung(at)take-e-way.de
http://www.take-e-way.de

