Das BattG, welches am 01.12.2009 in Kraft getreten ist, ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren.
Kernstück der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG). Es schreibt u. a. verbindliche Rücknahmequoten und Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium und Quecksilber vor und verpflichtet die am deutschen Markt tätigen Hersteller und Importeure, sich gegenüber einem nationalen Herstellerregister (unter
www.umweltbundesamt.de) anzuzeigen, damit sie weiterhin Batterien und Akkumulatoren in Verkehr bringen dürfen.
Die Rücknahme- und Verwertungspflicht müssen die Hersteller von Gerätebatterien dadurch sicherstellen, dass sie ein gemeinsames, nicht gewinnorientiertes und flächendeckend tätiges Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien (Gemeinsames Rücknahmesystem) einrichten und sich an diesem beteiligen.
Das Gemeinsame Rücknahmesystem muss u. a. allen Vertreibern von Gerätebatterien, allen öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern und allen Behandlungseinrichtungen die unentgeltliche Abholung von Geräte-Altbatterien anbieten und den angeschlossenen Rücknahmestellen unentgeltlich geeignete Transportbehälter bereitstellen.
Hersteller, die aus dem Gemeinsamen Rücknahmesystem austreten, haben dies der Behörde unverzüglich anzuzeigen und müssen ein Herstellereigenes Rücknahmesystem einrichten.
Der Hersteller ist verpflichtet, Batterien vor dem erstmaligen Inverkehrbringen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen. Sind die Anteile an Quecksilber, Cadmium oder Blei über einem vorgegebenen Schwellenwert, schreibt das BattG weiter vor, diese Informationen durch Zeichen auf den Batterien zu vermerken. Weiterhin ist der Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren dazu verpflichtet, ihre Kunden durch gut sicht- und lesbare Schrift- und Bildtafeln darauf hinzuweisen,
1. dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können
2. dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und
3. welche Bedeutung das Symbol/ die Zeichen auf den Batterien haben.
take-e-way stellt für seine Mitglieder und Kunden mit Beginn der Registrierungspflicht ein weiteres Dienstleistungsmodul zur Verfügung, das auf gewohnt einfache Weise die betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten unterstützt und ihnen damit Rechtssicherheit für ihr Handeln verschafft.