Angebotsmodul 3: Vollkaskomitgliedschaft

    


Geeignet für
Unternehmen, die nur einen Ansprechpartner für alles suchen: Organisation, Meldepflichten, Garantiegestellung, Entsorgung, Nachweisführung, etc. .
Außerdem Unternehmen, die keine eigenen Ressourcen einsetzen möchten, 100% Planbarkeit der Produktkosten erzielen möchten, keine sonst notwendigen Rückstellungen bilden wollen, schnelle und sichere Abwicklung aller entstehenden Pflichten gewährleistet haben möchten.


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  • bietet eine fest kalkulierbare Preisgarantie. Das heißt, die Höhe der späteren Verpflichtung zu Abholungen durch die EAR hat keinen Einfuß mehr auf die Kosten (ausgenommen Gebührenbescheide der EAR).
  • bietet ein eigenes zugelassenes kollektives Garantiesystem.
  • bietet die gesetzlich geforderte Treuhänderschaft.
  • führt die Registrierung innerhalb weniger Tage zuverlässig durch.
  • führt die regelmäßig notwendigen Aktualisierungen durch.
  • übernimmt sämtliche monatlichen und jährlichen Meldepflichten (Mengenmeldungen) gemäß den Angaben des Herstellers.
  • führt die regelmäßig notwendigen Garantieaufstockungen durch.
  • überwacht alle relevanten Termine.
  • berät in allen Belangen des ElektroG (z. B. Härtefälle, Markenregistrierung, gescheiterte Registrierungen, nicht mehr anerkannte Garantien).
  • übernimmt auch laufende, notleidende Registrierungen und führt diese zum Erfolg.
  • ersetzt ungültig gewordene Garantien – auch rückwirkend.
  • übernimmt die gesetzeskonforme Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten.
  • stellt ihr bundesweites Entsorgungsnetzwerk zur Verfügung.
  • stellt ein permanent niedriges Preisniveau, durch regelmäßige Konditionsverhandlungen mit ihren Entsorgern, sicher.
  • übernimmt die Abstimmungen mit den Koordinierungsstellen.
  • übernimmt die Disposition der eingehenden Entsorgungsaufträge.
  • garantiert die Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten ausschließlich über zugelassene und zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.
  • übernimmt das komplette Nachweisverfahren bezüglich der Verwertungsquoten.


Das bedeutet für Sie:
take-e-way übernimmt für Sie die Abwicklung aller Aufgaben, die sich aus dem ElektroG ergeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


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Was müssen Sie nur noch tun?
 

  • Regelmäßige Information an take-e-way über die monatlich in Verkehr gebrachten Mengen
  • Angabe Ihrer Planmengen für den jeweiligen Registrierungszeitraum
  • Mitteilung über relevante Änderungen der Stamm- oder Produktdaten