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| Geeignet für Unternehmen, die nur einen Ansprechpartner für alles suchen: Organisation, Meldepflichten, Garantiegestellung, Entsorgung, Nachweisführung, etc. . Außerdem Unternehmen, die keine eigenen Ressourcen einsetzen möchten, 100% Planbarkeit der Produktkosten erzielen möchten, keine sonst notwendigen Rückstellungen bilden wollen, schnelle und sichere Abwicklung aller entstehenden Pflichten gewährleistet haben möchten.
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| | - bietet eine fest kalkulierbare Preisgarantie. Das heißt, die Höhe der späteren Verpflichtung zu Abholungen durch die EAR hat keinen Einfuß mehr auf die Kosten (ausgenommen Gebührenbescheide der EAR).
- bietet ein eigenes zugelassenes kollektives Garantiesystem.
- bietet die gesetzlich geforderte Treuhänderschaft.
- führt die Registrierung innerhalb weniger Tage zuverlässig durch.
- führt die regelmäßig notwendigen Aktualisierungen durch.
- übernimmt sämtliche monatlichen und jährlichen Meldepflichten (Mengenmeldungen) gemäß den Angaben des Herstellers.
- führt die regelmäßig notwendigen Garantieaufstockungen durch.
- überwacht alle relevanten Termine.
- berät in allen Belangen des ElektroG (z. B. Härtefälle, Markenregistrierung, gescheiterte Registrierungen, nicht mehr anerkannte Garantien).
- übernimmt auch laufende, notleidende Registrierungen und führt diese zum Erfolg.
- ersetzt ungültig gewordene Garantien – auch rückwirkend.
- übernimmt die gesetzeskonforme Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten.
- stellt ihr bundesweites Entsorgungsnetzwerk zur Verfügung.
- stellt ein permanent niedriges Preisniveau, durch regelmäßige Konditionsverhandlungen mit ihren Entsorgern, sicher.
- übernimmt die Abstimmungen mit den Koordinierungsstellen.
- übernimmt die Disposition der eingehenden Entsorgungsaufträge.
- garantiert die Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten ausschließlich über zugelassene und zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.
- übernimmt das komplette Nachweisverfahren bezüglich der Verwertungsquoten.
| | Das bedeutet für Sie: take-e-way übernimmt für Sie die Abwicklung aller Aufgaben, die sich aus dem ElektroG ergeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
| | ....................................................................................................................... | | | Was müssen Sie nur noch tun? | | - Regelmäßige Information an take-e-way über die monatlich in Verkehr gebrachten Mengen
- Angabe Ihrer Planmengen für den jeweiligen Registrierungszeitraum
- Mitteilung über relevante Änderungen der Stamm- oder Produktdaten
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